
Pauschalförderung
(Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung)
Diese Förderungsart dient der Absicherung der originären gesundheitsbezogenen
Selbsthilfe. Hierfür haben sich die Krankenkassen zusammengeschlossen. Sie müssen
als gesundheitsbezogene Selbsthilfe nur an eine Krankenkasse, die die Federführung
übernommen hat, den Antrag stellen. Für diese Antragstellung gilt unbedingt die Antragsfrist
einzuhalten; und zwar müssen die Anträge bis spätestens 31. Januar des jeweiligen
Förderjahres eingereicht sein.
Nachweisführung
Unbedingt erforderlich ist zu beachten, dass der Fördernachweis bis spätestens 31. Dezember
des geförderten Jahres an die federführende Krankenkasse abgegeben wird, die die Förderung
durchführte.
Für die Jahre 2012 und 2013 hat die Federführung übernommen:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz
c/o AOK – Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz
Referat Gesundheitsförderung
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
Telefon: 06351 – 403478, -407 und 477
Telefax: 06351 – 403-710
Email: petra.sandmann-gilles(at)rp.aok.de
martina.ebener(at)rp.aok.de
klaus.wilms(at)rp.aok.de
Antragsunterlagen für die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen
Antragsunterlagen für die Förderung der Landesorganisationen der Selbsthilfe